Skip to main content

Garantie-Erklärung

1.

Die SKAN HOLZ Europe GmbH (im Folgenden: SKAN HOLZ) gewährt dem Käufer, sofern dieser Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, für die private Nutzung auf das in Deutschland oder in Österreich bei einem autorisierten Händler gekaufte SKAN HOLZ-Produkt eine Haltbarkeitsgarantie von 5 Jahren, beginnend mit dem Datum des Verkaufs des SKAN HOLZ-Produktes an den Käufer zu den nachstehenden Bedingungen und unter den weiteren Voraussetzungen.

Auf dieses Garantieversprechen ist – soweit zwingendes nationales österreichisches Recht nicht entgegensteht – ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

2.

2.1. Das Garantieversprechen erstreckt sich ausschließlich auf Holzteile und

– auf Mängel, die trotz sachgemäßer Pflege durch den Käufer anhand der dem SKAN HOLZ-Produkt beigefügten Pflegehinweise als Materialfehler des Holzes auftreten;

– auf konstruktionsbedingte Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Errichtung durch den Käufer gemäß der dem SKAN HOLZ-Produkt beigefügten Montageanleitung als Material- oder Herstellungsfehler an dem Produkt auftreten;

– auf Mängel an der Standsicherheit des SKAN HOLZ-Produktes, die trotz ordnungsgemäßer Errichtung durch den Käufer gemäß der

Dem SKAN HOLZ-Produkt beigefügten Montageanleitung und unter Beachtung der dort beschriebenen Voraussetzung einer

Ordnungsgemäßen Gründung eines ordnungsgemäßen Fundaments als Material- oder Herstellungsfehler an dem Produkt

auftreten.

Treten innerhalb der Garantiefrist von 5 Jahren zuvor beschriebene Mängel auf, so wird SKAN HOLZ nach eigenem Ermessen das SKAN HOLZ-Produkt entweder ganz oder teilweise durch Lieferung von Ersatzteilen ersetzen oder reparieren. SKAN HOLZ ist berechtigt, Garantieansprüche des Käufers durch Dritte erfüllen zu lassen.

Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht. Insbesondere gewährt die Garantie keine Haftung für Folgeschäden und Aufwendungen des Käufers oder Dritter.

SKAN HOLZ weist darauf hin, dass es sich bei Holz um einen Baustoff handelt, der naturgemäß auf klimatische Veränderungen reagiert. Dies kann in Abhängigkeit von den Umweltbedingungen zu – meist auch nur temporären – strukturellen Veränderungen an dem Holz führen. Derartige Veränderungen, die z.B. zu einer leichten Beeinträchtigung der Bündigkeit und Dichtigkeit (insbesondere bei hölzernen Türen oder Fenstern) führen können, werden grundsätzlich nicht als Mangel im Sinne dieser Garantie gewertet. Eigenschaften des Holzes wie z. B. natürliches Quell- und Schwindverhalten bei Aufnahme bzw. Abgabe von Feuchtigkeit, leichtes Verdrehen und Rissbildung, auftretende Trocken- und Hirnholzrisse, natürliche Maserung und Astigkeit, Harzaustritte, leichte Unebenheiten im Holz, Baumkanten, Setzungen und Hebungen, Maßhaltigkeiten, Querschnittänderungen, technisch bedingte Bearbeitungsspuren wie Hobelschläge, Verfärbungen oder ausgerissene Schnittkanten, die durch die unterschiedliche Beschaffenheit des Rohholzes auftreten können, aber auch vorgeschriebene Rollstempel werden ebenfalls grundsätzlich nicht als Mangel im Sinne dieser Garantie gewertet.

2.2. Die Garantiehaftung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

– Der Käufer ist verpflichtet, das SKAN HOLZ-Produkt vor der Montage auf Vollständigkeit der Einzelteile und erkennbare Mängel zu kontrollieren. Die Garantiehaftung besteht nicht für solche Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer Bestandteile des SKAN HOLZ-Produktes bei der Montage verwendet, die erkennbar defekt oder schadhaft sind;

– für solche Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer trotz Unvollständigkeit der Einzelteile das SKAN HOLZ-Produkt montiert;

– für solche Mängel, die aufgrund Lagerung und / oder Transport des SKAN HOLZ-Produkts beruhen;

– für solche Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer die dem SKAN HOLZ-Produkt beigefügten Pflegehinweise nicht beachtet, insbesondere notwendige Schutzanstriche oder Überprüfungen der Gewindestangen (bei Blockhäusern) nicht regelmäßig

durchführt;

– für solche Mängel, die auf Montagefehlern oder auf käuferseitig vorgenommenen Veränderungen des Bausatzes (wie An- oder

Umbauten) beruhen;

– bei unsachgemäßen Gebrauch des SKAN HOLZ-Produktes (insbesondere ist das SKAN HOLZ-Produkt nur für eine private

Nutzung vorgesehen);

– Schäden, die auf Mängeln des verwendeten Untergrundes, z.B. bei Feuchtigkeitsanreicherung im Holz aufgrund von mangelhafter Gründung beruhen;

– Schäden, die auf Mängeln unsachgemäßer Fundamente oder Verankerungen beruhen;

– Schäden aufgrund Schneelast, wenn der Käufer einen Bausatz verwendet, der die für den Ort der Errichtung vorgeschriebene Schneelasttragfähigkeit unterschreitet;

– gewöhnlichen Verschleiß;

– Mängeln, die auf höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag, Hagelschlag, Sturm ab Windstärke 7, nicht ausreichender, übermäßiger

Schneelasten, Dachlawinen), mechanische Einwirkung, Baufeuchte oder entsprechende Umstände zurückzuführen sind.

2.3. Die gesetzlichen Produkthaftungs- und Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt und bestehen unabhängig von der Inanspruchnahme der Garantie.

3.

Die Garantieansprüche sind gegenüber SKAN HOLZ schriftlich (E-Mail oder Telefax genügt) unter Beifügung einer Kopie des Kaufbeleges mit Kaufdatum und der dem Bausatz beigefügten Positionsliste unverzüglich (spätestens innerhalb von 7 Tagen) nach Auftreten des Mangels geltend zu machen. Die Ansprüche sind zu richten an:

© SKAN HOLZ Europe GmbH – Im Alten Dorfe 10 – D-21227 Bendestorf – www.skanholz.com – Email: info@skanholz.com


Stand 01/14